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Gutachten "Die gesetzlichen Aufgaben der BLM"

von Prof. Dr. iur. Gabriela von Wallenberg im Auftrag des VBL

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat sich im Laufe ihres 25-jährigen Bestehens von den ihr durch das BayMG zugewiesenen Kernaufgaben der Zulassung und Aufsicht und damit ihrer Hauptaufgabe im Sinne der Begründung zum BayMG entfernt:

"Hauptaufgabe der Landeszentrale ist es, die öffentlich-rechtliche Trägerschaft und öffentliche Verantwortung für den Betrieb der privaten Rundfunkprogramme wahrzunehmen."

 

Das komplette Gutachten steht Ihnen nachfolgend zum Download bereit.

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