Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat sich im Laufe ihres 25-jährigen Bestehens von den ihr durch das BayMG zugewiesenen Kernaufgaben der Zulassung und Aufsicht und damit ihrer Hauptaufgabe im Sinne der Begründung zum BayMG entfernt:
"Hauptaufgabe der Landeszentrale ist es, die öffentlich-rechtliche Trägerschaft und öffentliche Verantwortung für den Betrieb der privaten Rundfunkprogramme wahrzunehmen."
Das komplette Gutachten steht Ihnen nachfolgend zum Download bereit.